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ELTERNGRENZBETRAG


Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,


folgende Regelungen zu den Kostenbeiträgen nach Lernmittelsatzung haben wir erhalten:

Für die Schülerinnen und Schüler der Kooperativen Gesamtschule Südstadt werden neue Beitragsbescheide erstellt und versendet. Dabei handelt es sich um Mehrjahresbescheide. Diese Bescheide behalten ihre Gültigkeit für die Dauer des Schulbesuchs an unserer Schule. Bei Schulwechsel (z.B. Grundschule → weiterführende Schule) bekommen Sie einen neuen Bescheid.

Bitte beachten Sie das jährliche Fälligkeitsdatum für die Zahlung des Kostenbeitrages, um Mehrkosten (Mahngebühren) zu vermeiden.



Gtn




 
 
 

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