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ELTERNGRENZBETRAG

Aktualisiert: 29. Okt.


Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,


folgende Regelungen zu den Kostenbeiträgen nach Lernmittelsatzung haben wir erhalten:

Für die Schülerinnen und Schüler der Kooperativen Gesamtschule Südstadt werden neue Beitragsbescheide erstellt und versendet. Dabei handelt es sich um Mehrjahresbescheide. Diese Bescheide behalten ihre Gültigkeit für die Dauer des Schulbesuchs an unserer Schule. Bei Schulwechsel (z.B. Grundschule → weiterführende Schule) bekommen Sie einen neuen Bescheid.

Bitte beachten Sie das jährliche Fälligkeitsdatum für die Zahlung des Kostenbeitrages, um Mehrkosten (Mahngebühren) zu vermeiden.


Hinweis: Um bestehende Unklarheiten auszuräumen und unnötige Mahnungen zu vermeiden, haben wir entschieden, in diesem Jahr allen Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern erneut einen Beitragsbescheid zukommen zu lassen.

Der Versand der Bescheide erfolgt noch im laufenden Kalenderjahr. Bis dahin müssen keine weiteren Überweisungen für den Kostenbeitrag des Schuljahres 2025/26 vorgenommen werden. In den neuen Bescheiden werden die entsprechenden Fälligkeiten und die Kontoverbindung ausgewiesen.

Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, die den Kostenbeitrag für das aktuelle Schuljahr bereits überwiesen haben, müssen nichts weiter veranlassen – die Zahlung wird automatisch mit den neuen Bescheiden verrechnet.

Wir bitten um Verständnis für dieses Vorgehen und hoffen, damit die bestehenden Unklarheiten zu beseitigen.




Gtn




 
 
 

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